Versammlung mit dem Aeltestenrat Versammlung mit dem Aeltestenrat

Bei den vertriebenen Turkana

JRS zusammen mit IOM und LWF bei den vertriebenen Turkana im IDP Camp

Mitte November haben wir uns mit dem Aeltestenrat der Turkana Vertriebenen getroffen. Diese Initiative war Teil eines dreitaegigen Treffens von Vertretern aller NGOs, um Gegebenheiten von Ausbeutung und Missbrauch der Host Community, d.h. der Turkana zu untersuchen. Es gibt die einheimischen und die vertriebenen Turkana. Letztere waren in anderen Gebieten Kenyas ansaessig, wurden vor einigen Jahren dort mit brutaler Gewalt verfolgt, so dass einige wieder in ihr Herkunftsgebiet zurueckgekehrt sind. Ohne Hab und Gut sind sie bei den einheimischen Turkana nicht willkommen, werden angefeindet, obwohl ihrem Stamm angehoerig. Sie sind die sogenannten IDPs, die internal displaced people.

In Vertretung von JRS bin ich mit Angela von IOM International Organisation for Migration und Benson von LWF Lutheran World Federation ausgerueckt, um die Vertreter der Turkana Vertriebenen im IDP Camp zu treffen. Sie leben in einem trostlosen Gebiet etwa 12 km ausserhalb von Kakuma, auf kargem Boden uebersaet mit Steinen und wenig Vegetation. Es sind etwa 200 Familien, die keinerlei Einkuenfte haben, keine Ausbildung, keine Schule, kein Wasser, keine Nahrung.

Die IDP Turkana sind vollkommen abhaengig von der internationalen Gemeinschaft, der Kirche, den Missionshaeusern der Franziskanerinnen und anderen Ordensschwestern, die regelmaessig Grundnahrungsmittel verteilen, Kleidung, Decken, Kochgeschirr. Im Camp gibt es keine Wasserquelle, die naechste Stelle ist 2 Stunden entfernt. Die Kinder und Frauen muessen mit den Plastikbehaeltern auf Schubkarren weite Wege gehen. Die Missionsschule ist mehr als 3,5 Stunden entfernt, die Kinder machen sich um 4 Uhr nachts bereits auf den Weg.

Wir haben diese Lebensbedingungen, Beschwerden und einige Vorschlaege in Form eines Interviews aufgezeichnet und in unseren Bericht aufgenommen. Die internationale Gemeinschaft vertreten durch UNHCR wird mit den Regierungsvertretern Loesungen ausarbeiten und organisieren. Tatsache ist, dass die vertriebenen Turkana hier die 'Aermsten der Armen ' sind und ihr Ueberleben vollkommen von oeffentlichen Zuwendungen abhaengig ist. So habe ich hier die meisten Kinder mit schweren gesundheitlichen Schaeden infolge von Unterernaehrung vorgefunden.

Sonntags bin ich mit Sr Margaret vom JRS Team nochmals zu den IDPs gefahren, um dort nach Tomas und Eric zu suchen, zwei Kinder ohne Eltern, die sich vor Wochen waehrend der Messe zu uns gesetzt hatten . Der ueble Geruch ihrer total infekten, tief einschneidenden Bein- und Fussverletzungen hat uns veranlasst, die beiden zur Behandlung direkt ins Missionhospital zu bringen. Als wir dann im Camp nach ihren Familien suchten, haben wir erfahren, dass sie keine Eltern haben und von Nachbarn 'versorgt' werden. Waehrend Tomas heute langsam auf dem Weg der Besserung ist, macht die Genesung von Eric keine Fortschritte, da er absolut unterernaehrt ist und der Infekt sich auf die Organe ausgebreitet hat. Die Nachbarin hat uns gesagt, dass er wohl bald seinen Eltern und Geschwistern folgen wird, die alle in aeusserster Armut verstorben sind.

Unter FOTOS findet ihr weitere Einblicke in die Welt der IDP im Turkana Camp von Kakuma, so wie ich sie bei meinen Besuchen dort wahrnehmen konnte.

Ich danke Euch von Herzen, dass Ihr an meinen Erfahrungen teilnehmt und die hiesige Wirklichkeit mit Wohlwollen in Geist und Herz aufnehmt.

Euch allen eine friedvolle Adventszeit.

Friederike

 

bye, bye bis bald bye, bye bis bald

Uebereinkommen ueber die Rechte des Kindes

UNO 20. November 1989

Artikel 3

[Wohl des Kindes]

(1) Bei allen Maßnahmen,

(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher,

dass die für die Fürsorge für das

Kind oder dessen Schutz verantwortlichen

Institutionen, Dienste

und Einrichtungen den von den

zuständigen Behörden festgelegten

Normen entsprechen, insbesondere

im Bereich der Sicherheit

und der Gesundheit sowie

hinsichtlich der Zahl und der

fachlichen Eignung des Personals

und des Bestehens einer ausreichenden

Aufsicht

protezione per madre e figlia protezione per madre e figlia

 

Convenzione sul diritto del fanciullo

ONU 20 Novembre 1989

Articolo 3

In tutte le decisioni relative ai fanciulli, di competenza delle istituzioni pubbliche o

private di assistenza sociale, dei tribunali, delle autorità amministrative o degli organi

legislativi, l’interesse superiore del fanciullo deve essere una considerazione preminente.

2. Gli Stati parti si impegnano ad assicurare al fanciullo la protezione e le cure

necessarie al suo benessere, in considerazione dei diritti e dei doveri dei suoi genitori, dei suoi tutori o di altre persone che hanno la sua responsabilità legale, e a tal fine essi adottano tutti i provvedimenti legislativi e amministrativi appropriati.

3. Gli Stati parti vigilano affinché il funzionamento delle istituzioni, servizi e istituti

che hanno la responsabilità dei fanciulli e che provvedono alla loro protezione sia

conforme alle norme stabilite dalle autorità competenti in particolare nell’ambito della

sicurezza e della salute e per quanto riguarda il numero e la competenza del loro personale nonché l’esistenza di un adeguato controllo.

 

wieder ein neuer Freund wieder ein neuer Freund

Artikel 27

[Angemessene Lebensbedingungen;

Unterhalt]

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das

Recht jedes Kindes auf einen seiner

körperlichen, geistigen, seelischen,

sittlichen und sozialen

Entwicklung angemessenen Lebensstandards

an.

(2) Es ist in erster Linie Aufgabe der

Eltern oder anderer für das Kind

verantwortlicher Personen, im

Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen

Möglichkeiten die für

die Entwicklung des Kindes notwendigen

Lebensbedingungen

sicherzustellen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen

gemäß ihren innerstaatlichen

Verhältnissen und im Rahmen ihrer

Mittel geeignete Maßnahmen,

um den Eltern und anderen für

das Kind verantwortlichen Personen

bei der Verwirklichung dieses

Rechts zu helfen, und sehen

bei Bedürftigkeit materielle Hilfsund

Unterstützungsprogramme

insbesondere im Hinblick auf

Ernährung, Bekleidung und Wohnung

vor.

bin Mutter und Therapeutin bei JRS bin Mutter und Therapeutin bei JRS

Articolo 27

1. Gli Stati parti riconoscono il diritto di ogni fanciullo a un livello di vita sufficiente

per consentire il suo sviluppo fisico, mentale, spirituale, morale e sociale.

2. Spetta ai genitori o ad altre persone che hanno l'affidamento del fanciullo la

responsabilità fondamentale di assicurare, entro i limiti delle loro possibilità e dei loro mezzi finanziari, le condizioni di vita necessarie allo sviluppo del fanciullo.

3. Gli Stati parti adottano adeguati provvedimenti, in considerazione delle

condizioni nazionali e compatibilmente con i loro mezzi, per aiutare i genitori e alter persone aventi la custodia del fanciullo ad attuare questo diritto e offrono, se del caso, un'assistenza materiale e programmi di sostegno, in particolare per quanto riguarda l’alimentazione, il vestiario e l’alloggio.

4. Gli Stati parti adottano ogni adeguato provvedimento al fine di garantire il

mantenimento del fanciullo da parte dei suoi genitori o altre persone aventi una responsabilità finanziaria nei suoi confronti, sul loro territorio o all’estero. In particolare, per tener conto dei casi in cui la persona che ha una responsabilità finanziaria nei confronti del fanciullo vive in uno Stato diverso da quello del fanciullo, gli Stati parti favoriscono l'adesione ad accordi internazionali oppure la conclusione di tali accordi, nonché l’adozione di ogni altra intesa appropriata.

hier kaufe ich ein hier kaufe ich ein

Artikel 8

[Identität]

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten

sich, das Recht des Kindes zu achten,

seine Identität, einschließlich

seiner Staatsangehörigkeit, seines

Namens und seiner gesetzlich anerkannten

Familienbeziehungen,

ohne rechtswidrige Eingriffe zu

behalten.

(2) Werden einem Kind widerrechtlich

einige oder alle Bestandteile

seiner Identität genommen, so

gewähren die Vertragsstaaten

ihm angemessenen Beistand und

Schutz mit dem Ziel, seine Identität

so schnell wie möglich wiederherzustellen

Gruppentreff Gruppentreff

Articolo 8

1. Gli Stati parti si impegnano a rispettare il diritto del fanciullo a preservare la

propria identità, ivi compresa la sua nazionalità, il suo nome e le sue relazioni familiari, così come riconosciute dalla legge, senza ingerenze illegali.

2. Se un fanciullo è illegalmente privato degli elementi costitutivi della sua identità o di alcuni di essi, gli Stati parti devono concedergli adeguata assistenza e protezione affinché la sua identità sia ristabilita il più rapidamente possible.